Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ – Stadt Bargteheide
Die Stadt Bargteheide hat im September 2017 ihr Interesse an einer Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bekundet. Die Interessenbekundung können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
Im Juli 2018 hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration der Stadt in Aussicht gestellt, dass eine Förderung in Betracht kommt und bis zum 28. Februar 2019 ein entsprechender Förderantrag gestellt werden kann. Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 07.12.2018 den offiziellen Beschluss über die Teilnahme an dem Projekt gefasst. Den Beschluss können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
Vorteile der Städtebauförderung
Die Vorteile der Städtebauförderung sind für die Stadt zum einen finanzieller Natur. Maßnahmen, die förderfähig sind, werden zu je einem Drittel von Stadt, Land und Bund finanziert.
Gefördert werden Iaut Zusammenstellung der Investitionsbank Schleswig-Holstein insbesondere:
Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege und Plätze)Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energetische Erneuerung)
Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung
Leistungen von Beauftragten, z.B. Sanierungsträger
Erarbeitung der vorbereitenden Untersuchungen, Sanierungsmanagerin bzw. Sanierungsmanager
Weitere Vorteile sind die Prozesse, die durch die Beteiligung bei der Erarbeitung der erforderlichen Konzepte initiiert werden können, wie zum Beispiel die Schaffung eines Spektrums für Aktionen zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt. Ebenso kann das Instrument des Stadtdialogs, der zum Bahnhofsumfeld bereits gestartet ist, etabliert werden, um auch die Themen der gesamten Innenstadtentwicklung öffentlich zu diskutieren. Zum Teil müssen im Rahmen der Städtebauförderung aufwändige Konzepte wie ein Einzelhandelskonzept erarbeitet werden.
Nach erfolgreicher Antragstellung müssen weitergehende Untersuchungen erfolgen.
Vorbereitende Untersuchungen zur Festlegung des Fördergebietes
Die vorbereitenden Untersuchungen sind ein Instrument des besonderen Städtebaurechts und als solches mit einem Verfahren, das mit einem Bebauungsplanverfahren vergleichbar ist, verbunden – vom Aufstellungsbeschluss über ortsübliche Bekanntmachungen bis zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen wie öffentlicher Aufgabenträgerinnen und Aufgabenträger. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen auch den Charakter eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts haben und ein Maßnahmenkonzept sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersichten beinhalten.
Abgrenzung des Fördergebietes
Auf Basis der vorbereitenden Untersuchungen ist eine endgültige Abgrenzung des Fördergebietes durch Beschluss der Stadt festzulegen. Änderungen an dieser Abgrenzung sind grundsätzlich möglich, jedoch mit einem aufwändigeren Verfahren und neuen Beschlüssen verbunden. Der Ausschuss für Planung und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 08.11.2018 inhaltlich bereits mit der Gestaltung des möglichen Fördergebietes sowie diverser Maßnahmen auseinandergesetzt.
Der Zeitraum für die Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ist auf ca. 10 bis 15 Jahre (ggf. länger) angelegt. Die Städtebauförderung ist keine Einzelförderung, so dass jede einzelne Maßnahme in Bezug auf die städtebauliche Gesamtmaßnahme hinsichtlich der Entwicklungsziele für das Fördergebiet steht. Die fachliche Begleitung des Förderungsprogrammes wird unter Beteiligung des Büros BCS Stadt+Region, Lübeck, stattfinden.
Nächste Schritte
Die Antragstellung für die Aufnahme in das Förderprogramm muss bis Ende Februar 2019 erfolgen.
Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen beizufügen, die in Teilen bereits im Rahmen der Interessenbekundung zusammengestellt wurden, jedoch ergänzt und ggf. aktualisiert werden müssen:
Beschreibung der zu behebenden städtebaulichen Missstände
Kartografische Darstellung des Gebietes, auf das sich die nach formeller Aufnahme in das Förderprogramm durchzuführenden vorbereitenden Untersuchungen beziehen sollen
Grobschätzung der zu erwartenden Gesamtausgaben der künftigen städtebaulichen Gesamtmaßnahme
Dabei spielen insbesondere der Erhalt und die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche als Orte zum Wohnen und Arbeiten, für Wirtschaft und Handel, Kultur und Bildung sowie für Versorgung, Gesundheit und Freizeit sowie Sicherung und Neugestaltung der Grünanlagen zum Erhalt und zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität eine besondere Rolle.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ durch die Fördermittelgeber von Bund und Land:
www.staedtebaufoederung.info – Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
www.ib-sh.de – Seite der Investitionsbank Schleswig-Holstein
Hier finden Sie weitere Informationen zu Stadtplanungsthemen in Bargteheide – insbesondere zum Bereich rund um den Bahnhof:
www.bargteheide.de – Unterseite der Stadt Bargteheide zum Stadtdialog Bahnhofsumfeld