Auswertung/Wie weiter?

Im Folgenden möchten wir (Stadtverwaltung und Büro BCS stadt+region) Ihnen kurz vorstellen, wie es mit den Ergebnissen der Onlinebeteiligung weitergehen soll:

Es ist vorgesehen, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und Verkehr am 21.02.2019 durch das Büro BCS stadt+region eine Zusammenfassung der Onlinebeteiligung vorzustellen. Dabei wird es zunächst noch keine Abwägung der Inhalte zu den einzelnen Stellungnahmen geben, sondern es soll im Hinblick auf den anstehenden Meldetermin für die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm am 28.02.2019 entschieden werden, inwieweit es Ergänzungen oder Veränderungen bezüglich der bisherigen (26) Maßnahmen geben soll. Grundlage hierfür wird eine themenbezogene Sondierung der Beiträge sein. Es lässt sich jedoch erkennen, dass die meisten Eingaben inhaltlich unter die genannten 26 „Oberziele“ fallen, so dass diese bereits ein Abbild dessen darstellen.

Verwaltungsseitig wird aus diesem Grunde empfohlen, im Ausschuss lediglich die im Zuge der Onlinebeteiligung konkret gewünschte Aufnahme der Maßnahmen „Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes“, „Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen“ und „Jugend- und Kulturhalle im Pfadfinderzentrum Bargteheide“ zur Diskussion zu stellen. Inwieweit diese Berücksichtigung finden, bleibt abzuwarten.

Es gibt Überlegungen, die 68 Beiträge einzeln auszuwerten und mit einer Abwägung bzw. Hinweisen zu versehen, aus denen der mögliche Umgang, die fachliche Einordnung bzw. eine Abschätzung zur Realisierbarkeit erkennbar ist. Dieses würde, so die aktuelle Vorstellung, auf einer Onlineplattform – womöglich der der Stadt oder planemit.de – einsehbar gemacht werden. Da dieses aber mit nicht unerheblichem Aufwand (Zeit und Kosten) verbunden ist, bedarf es hierzu einer Legitimation der städtischen Gremien, die abgefragt wird. Im Falle dieser Vorgehensweise würde die Freischaltung zu gegebener Zeit öffentlich bekannt und zu jedermanns Einsicht gegeben werden.

Zunächst werden die Beiträge in engem Zusammenhang mit dem Städtebauförderungsprogramm gesehen, so dass die Entscheidung über die eigentliche Aufnahme von entscheidender Bedeutung ist. Als Zeitraum des Abschlusses der Prüfung durch das Land wurde der Stadt „nach den Sommerferien“ genannt. Erst dann wird die eigentliche Arbeit zu den einzelnen Projekten beginnen, in denen eine Bürgerbeteiligung von maßgebender Bedeutung ist und auch gefordert wird. Allerdings bedarf es zum Einstieg in die Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahmen noch gewisser planerischer Grundlagen, die vorab erstellt werden müssen.

Die in die Onlinebeteiligung eingestellten Beiträge werden in jedem Falle zu gegebener Zeit und in Bezug auf das jeweilige Thema mit einbezogen. Anhand dieser  Darstellung können Sie vielleicht erahnen, dass die inhaltliche Diskussion dazu jedoch noch einige Zeit dauern wird.

Letztendlich wird es von der Entscheidung der städtischen Gremien abhängig sein, wie im Speziellen – unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien – der Ablauf der Beratung zu den Themengebieten vonstatten gehen soll. Die Durchführung einer Onlinebeteiligung im Vorfeld der Antragstellung lässt allerdings erkennen, dass der Wunsch nach einer transparenten und öffentlichen Beteiligung durch die Stadt Bargteheide sehr stark gegeben ist und womöglich auch fortgeführt werden soll.

Hinsichtlich der Frage nach den Entscheidungsträgern über die eingereichten Vorschläge wird es in jedem Falle so sein, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadtvertretung unter Einbeziehung der Beratungen im Ausschuss für Planung und Verkehr letztendlich darüber befinden werden.

Angemerkt sei noch, dass im Falle einer Nichtaufnahme in das Städtebauförderungsprogramm bzw. dem Ausschluss einiger Maßnahmen es der Stadt grundsätzlich offen bleibt, sich der „unterlegenen“ Themen auf einer anderen Art anzunehmen. Dann wohl aber nicht unter dem finanziellen Unterstützungsumfang.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass wir aktuell am Anfang eines zeitlich noch andauernden Prozesses stehen und zunächst die erste Hürde, die Aufnahme in das Förderprogramm, bewältigen müssen. Danach wird man dann die Grundlagenerarbeitung (z.B. Einzelhandelsgutachten) angehen müssen, um darauf aufbauend in die Beratung und Diskussion der Einzelmaßnahmen einzusteigen. Es braucht also noch einen langen Atem.

Wir möchte alle, die sich bereits beteiligt haben animieren, diesen Prozess auch weiterhin so konstruktiv mit zu begleiten und alle, die sich noch nicht einbringen konnten oder wollten, darauf hinweisen, dass es auch im weiteren Verfahren noch umfangreiche Möglichkeiten der Beteiligung geben soll.

Diese Ausführungen haben hoffentlich ein wenig zum Verständnis bezüglich des weiteren Vorgehens beigetragen.